06. April 2010 - Göttingen (dpa/lni) - Wer ein deutsches Kind in seinem Haushalt betreut, darf nicht abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und damit dem Eilantrag eines Vietnamesen stattgegeben (2 B 111/10).
Die Stadt Göttingen wollte den Mann in seine Heimat abschieben, nachdem er sein Studium abgebrochen hatte. Solange er allerdings die vierjährige Tochter seiner vietnamesischen Ehefrau betreue, die aus einer früheren Beziehung der Frau mit einem Deutschen stammt, müsse der Mann in Deutschland geduldet werden, entschied das Gericht.
Der Vietnamese sei die maßgebliche Bezugsperson des Kindes.
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