Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze genüge dem Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz nicht, urteilten die Karlsruher Richter
Dieses Urteil wird in die deutsche Geschichte eingehen: Das Bundesverfassungsgericht hat das Zustandekommen der Hartz-IV-Regelsätze als grundgesetzwidrig eingestuft. Es kippte damit einen wesentlichen Teil einer Reform, die Deutschland wie kaum eine andere verändert hat. Die Hartz-IV-Gesetzgebung, 2003 von Rot-Grün auf den Weg gebracht, spaltete das Land. Sie infizierte die Bevölkerung mit einem bis dahin vor allem in der Mittelschicht völlig unbekanntem Gefühl: der Furcht vor raschem sozialem Abstieg. Sie demütigt Monat für Monat Millionen Hilfsbedürftige. Und sie brachte die SPD an den Rand des Abgrundes.Wird nun alles anders? Nein, nicht alles. Weder wird sich die SPD durch dieses Urteil erholen, auch wenn sie vielleicht davon träumt, noch wird der Bevölkerung die Angst vor dem Abstieg genommen. Denn die Karlsruher Richter haben nicht die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze kritisiert. Sie haben auch keine explizite Erhöhung der Sätze verlangt. Sie haben mit ihrem Urteil einen viel wichtigeren Beitrag geleistet: Sie haben der Politik einen Spiegel vorgehalten. Einen Spiegel, der ungeschminkt die Fratze der Willkür zeigt.
Das war es, was die Beamten im Arbeitsministerium seinerzeit praktizierten. Willkürlich legten sie die Hartz-IV-Sätze fest. Ihr Leitmotiv war nicht der tatsächliche Bedarf der Langzeitarbeitslosen und deren Familien, ihr Kriterium war nicht das Existenzminimum, nicht die Menschenwürde. Die Basis ihrer Berechnungen war eine simple Zahl, vorgegeben von der Bundesregierung: 345 Euro im Monat sollten zur Grundsicherung ausreichen, das stand schon fest, bevor im Arbeitsministerium überhaupt damit begonnen wurde, über die tatsächlichen oder vermeintlichen Bedürfnisse der Betroffenen nachzudenken.
Die anschließenden Bedarfsberechnungen waren ein Hohn: Man zog Datensätze des statistischen Bundesamtes zu Rate, in denen aufgelistet war, für was die einkommensschwächsten 20 Prozent der Bevölkerung ihr Geld ausgeben. Man erkannte, dass einige wenige der dort aufgeführten Singles sich auch Pelze und Segelflugzeuge angeschafft hatten. Also zogen die Ministerialbeamten in den Rubriken Kleidung und Freizeit einige Euro ab, verschob ein paar Beträge – und landete am Ende exakt bei 345 Euro.
Noch unverfrorener und ignoranter ging man anschließend bei der Ermittlung der Kindersätze zu Werke, denn hier kam das Ministerium gänzlich ohne Berechnungen aus. Stattdessen wurde der Erwachsenensatz einfach pauschal gekürzt – mit absurden Folgen: Einem Baby steht rechnerisch Geld für Kneipenbesuche zur Verfügung, aber keines für Windeln. Und ein heranwachsender 17-Jähriger hat laut Gesetz exakt 80 Prozent so viel Hunger wie seine Mutter. Geld für Bildung war bei Erwachsenen nicht vorgesehen, also auch nicht für Kinder. Erst später wurde ein – wiederum pauschaler – Betrag für Schulhefte, Stifte und Bücher eingeführt.
Dieser Herrschaft der Willkür hat das Bundesverfassungsgericht heute einen Riegel vorgeschoben. Das ist das Signal dieses großen Urteils. Es hat allen Beteiligten vorgeführt, an welcher schändlichen, menschenverachtenden Politik sie sich beteiligt haben.
Deshalb sollten sich SPD und Grüne hüten, nun allzu laut zu jubeln. Denn sie waren es, die diese Willkürherrschaft nicht nur toleriert, sondern forciert hatten. Sie waren es, die die Hartz-IV-Sätze gegen alle Kritik von Sozialverbänden verteidigt haben. Das gilt im gleichen Maße für Union und FDP.
Nein, dieses Urteil fordert von der Politik vor allem eines ein: Demut. Demut vor dem Grundgesetz, Demut vor der Menschenwürde, Demut angesichts der beschämend langen fünf Jahre, in denen die jetzt kassierten Hartz-IV-Sätze Realität für Millionen Menschen waren.
Die Folgen des Urteils sind noch nicht absehbar. Ebenso, ob und um wie viel Zahlungen erhöht werden müssen. Der Staat muss nun endlich erst einmal den wirklichen Bedarf der Hilfsbedürftigen ermitteln. Klar scheint aber schon, dass die Hartz-IV-Sätze für Kinder dadurch um etwa 20 Prozent steigen könnten. Allein das wird den Bund Milliarden kosten.
Gleichzeitig muss die Bundesregierung aber auch das Lohnabstandsgebot einhalten: Jemand, der arbeitet, muss am Ende des Monats mehr auf dem Konto haben als ein Hartz-IV-Empfänger. Das könnte – ob Schwarz-Gelb will oder nicht – am Ende die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns nötig machen. Denn der einfache Weg, den Regelsatz so festzulegen, dass er unter dem Einkommen von Geringverdienern liegt, ist nun versperrt.
Sicher ist in jedem Fall, dass Bund und Kommunen in diesem Jahr deutlich mehr Geld für Sozialleistungen ausgeben müssen als in den Etats vorgesehen. Denn das Bundesverfassungsgericht erlaubt es allen Hilfeempfängern, bis zur Neuregelung der Sätze zusätzlichen Bedarf anzumelden. Finanzminister Wolfgang Schäuble kann schon mal anfangen zu rechnen, was dann noch für eine Steuerreform übrig bleibt.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-02/hartz-iv-urteil